Asylsuchende bekommen in Österreich die so genannte Grundversorgung. Diese wird dann gewährt, wenn der Asylsuchende mittellos ist. Da Asylsuchende während des Asylverfahrens nur sehr eingeschränkt arbeiten dürfen, ist die Unterstützung durch die Grundversorgung für viele lebensnotwendig. Asylsuchende haben keinen Anspruch auf Mindestsicherung (das ist die frühere Sozialhilfe), Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld.
Die Grundversorgung sichert einen bescheidenen Lebensunterhalt, ist aber deutlich geringer als die Sozialleistungen für Österreicher.
Folgende Leistungen sind in der Grundversorgung enthalten:
Wenn Asylsuchende in organisierten Unterkünften wohnen:
aus:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/DokumenteAbt_So/Infoblatt_Leistungen_AsylwerberInnen.pdf